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100% Förderung (AVGS) für angehende Gründer, die bei der Agentur für Arbeit (ALG 1) oder Jobcenter gemeldet sind – Sichere dir zusätzlich exklusive Extras und vermeide die klassischen Gründungsfehler:
Eine geförderte Expertenberatung vor der Unternehmensgründung erhöht die Erfolgsaussichten deiner geplanten Existenzgründung beträchtlich. Aus diesem Grund werden Gründer dabei unterstützt, eine entsprechende Förderung der Agentur der Arbeit bzw. der Jobcenter in Anspruch zu nehmen, sofern die Antragstellung vor der Gründung stattfindet, also nicht vorschnell eine Gewerbeanmeldung beantragen.
Das geförderte AVGS Gründercoaching der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter ist für dich komplett kostenlos.
Die BDS.akademie e.V. ist zugelassener Bildungsträger der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und AZAV zertifiziert. Deshalb kann die BDS.akademie e.V. Gründerprojekte im Rahmen eines AVGS Gutscheines begleiten.
Wie beantrage ich den AVGS?
Ich vereinbare einen Termin bei meinem Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter und gebe den Antrag auf AVGS (im Anhang), in Schriftform persönlich ab. Die Schriftform ist insofern wichtig, da ein schriftlich gestellter Antrag auch schriftlich beschieden werden muss.
Durch unsere Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit gibt es zwei Möglichkeiten, finanzielle Förderungen zu erhalten. Einerseits ermöglicht der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) geförderte Beratungsleistungen vor der Existenzgründung und zweitens kann man einen Gründungszuschuss, der Agentur für Arbeit, erhalten.
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine weitere finanzielle Möglichkeit, die wir Gründern eröffnen. In den ersten 6 Monaten ihrer Selbständigkeit erhält man eine finanzielle Unterstützung, mit der man sich voll und ganz auf den Aufbau seines Unternehmens konzentrieren kann. Bei Bedarf besteht sogar die Möglichkeit einer Verlängerung.
Unser AVGS Gründer Coaching geht jedoch über die rein finanzielle Unterstützung hinaus. Wir helfen, die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss optimal zu erfüllen und steigern dadurch entscheidend die Chancen auf deine erfolgreiche Existenzgründung.
Gemeinsam gestalten wir nicht nur deinen Weg in die erfolgreiche Selbständigkeit, sondern auch in eine vielversprechende Zukunft für dein Unternehmen.
Antragsformulare für einen AVGS Antrag sind bei der BDS.akademie e.V. erhältlich. Den Antrag einfach unterschreiben und beim Berater der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter abgeben.
Wir empfehlen mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu beantragen.
Bitte den Berater der Agentur für Arbeit in einem persönlichen Gespräch davon überzeugen, dass man ernsthaft auf dem Weg zum eigenen Unternehmen ist und das geförderte AVGS Coaching benötigt, um unnötige Gründungsfehler zu vermeiden.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der BDS.akademie e.V. und der individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmte Beratungsansatz sind entscheidend, um deine Existenzgründung erfolgreich umzusetzen.
Sollte der Berater der Agentur für Arbeit zusätzlich ein Angebot benötigen, stellen wir dieses selbstverständlich zur Verfügung.
Das AVGS Gründer Coaching findet online statt und wird voll und ganz auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Wichtig! Bitte vom Berater der Arbeitsagentur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Online Coaching“ im AVGS Förderbescheid der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter eintragen lassen.
Gern können wir uns vorab telefonisch über dein Gründungsprojekt austauschen.